Große KI-Systeme wie ChatGPT werden mit riesigen Datenmengen trainiert – darunter oft auch urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Musik. Bislang geschieht das meist ohne Wissen oder Zustimmung der Urheberinnen und Urheber.
Im Zuge des KI-Gesetzes der EU (AI Act) gilt seit dem 2. August erstmals ein verbindlicher Rahmen für Anbieter großer KI-Modelle:
Sie müssen ab jetzt offenlegen, mit welchen Inhalten ihre Systeme trainiert wurden!
Der AI Act ist in seiner aktuellen Form also eine deutliche Verbesserung – und eine gute Grundlage für weitere notwendige Maßnahmen. Trotzdem bleibt klar:
Kreative Leistungen werden nach wie vor genutzt, ohne automatisch geschützt oder fair vergütet zu werden.
Deshalb braucht es jetzt weitere klare, überprüfbare Regeln – und den politischen Willen, Kultur, Medien und Sprache im digitalen Raum zu schützen.
Unsere Ziele im Kulturausschuss:
Verbindliche Transparenzpflichten
Zustimmungspflicht bei urheberrechtlich geschützten Inhalten
Rechte und faire Vergütung für Kulturschaffende in Europa