KI & Urheberrecht – seit 2. August gilt ein erster verbindlicher Rahmen für große KI-Modelle. Doch reicht das?

5. August 2025

Große KI-Systeme wie ChatGPT werden mit riesigen Datenmengen trainiert – darunter oft auch urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Musik. Bislang geschieht das meist ohne Wissen oder Zustimmung der Urheberinnen und Urheber.

Im Zuge des KI-Gesetzes der EU (AI Act) gilt seit dem 2. August erstmals ein verbindlicher Rahmen für Anbieter großer KI-Modelle:

✅ Sie müssen ab jetzt offenlegen, mit welchen Inhalten ihre Systeme trainiert wurden!

Der AI Act ist in seiner aktuellen Form also eine deutliche Verbesserung – und eine gute Grundlage für weitere notwendige Maßnahmen. Trotzdem bleibt klar:

Kreative Leistungen werden nach wie vor genutzt, ohne automatisch geschützt oder fair vergütet zu werden.

Deshalb braucht es jetzt weitere klare, überprüfbare Regeln – und den politischen Willen, Kultur, Medien und Sprache im digitalen Raum zu schützen.

🎯 Unsere Ziele im Kulturausschuss:

✔️ Verbindliche Transparenzpflichten

✔️ Zustimmungspflicht bei urheberrechtlich geschützten Inhalten

✔️ Rechte und faire Vergütung für Kulturschaffende in Europa

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