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Nein. Im Europäischen Parlament wurde keine generelle Chatkontrolle beschlossen.
Abgestimmt wurde lediglich über die Verlängerung einer seit 2021 bestehenden Übergangsregelung. Sie erlaubt Plattformen weiterhin freiwillig, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Cyber-Grooming zu erkennen und an die zuständigen Behörden zu melden.
Plattformen dürfen deshalb auch weiterhin nicht beliebig private Nachrichten mitlesen oder für kommerzielle Zwecke auswerten. Im Gegenteil: Das Europäische Parlament hat zusätzlich einen Antrag angenommen, der den Schutz von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten ausdrücklich bekräftigt. Niemand kann daher private WhatsApp-Nachrichten mitlesen.
Allein 2024 wurden mehr als 20 Millionen Verdachtsmeldungen zu sexuellem Kindesmissbrauch im Internet registriert. Unser Ziel bleibt eine dauerhafte europäische Lösung, die Kinder wirksam schützt – und gleichzeitig Grundrechte, Datenschutz und Verschlüsselung wahrt!