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Der US-Präsident droht mit 100-Prozent-Zöllen auf europäische Filmproduktionen. Die Ansicht, die europäischen Regelungen seien „protektionistisch“, soll wohl davon ablenken, dass es genau umgekehrt ist: Bereits 1918 sorgte die US-Gesetzgebung für eine Regelung, um die globale Reichweite der Filmindustrie zu erhöhen.
Amerikanische Produktionen dominieren im Kino und Fernsehen in Europa. Große US-Konzerne beherrschen den europäischen Kinomarkt zu 70 Prozent!
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ist gerade deshalb ein legitimes Instrument zur Stärkung unseres heimischen wirtschaftlich bedeutenden Kultur- und Kreativsektors.
Sie ist definitiv keine Handelsbarriere.
Ihre Maßnahmen sind von hohem öffentlichem Interesse:
30-Prozent Quoten für europäische Inhalte, Investitionspflichten und die Förderung unabhängiger Produktionen garantieren Kreativität, kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus in Europa, bewahren und fördern unsere Souveränität und Vielfalt.
Die Richtlinie schafft zudem faire Bedingungen zwischen Sendern, Streamingdiensten und Video-Plattformen, schützt zugleich Minderjährige, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Meinungsfreiheit.
Audiovisuelle Dienste bislang aus den Verhandlungen auszuschließen war richtig und ist auch im Interesse der USA. Diese kulturelle Ausnahme hat jedenfalls in Handelsverträgen berücksichtigt werden!